Trauung

AltarRingeKerzenWenn beide oder wenn ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist und der andere Partner sich auch den Segen Gottes wünscht, dann kann nach der standesamtlichen Eheschließung eine kirchliche Trauung gefeiert werden. Im Mittelpunkt steht der Segen Gottes für Sie als Menschen in Ihrer Verbindung. Dazu heißen wir Sie herzlich willkommen und freuen uns mit Ihnen auf diesen Anlass.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Gemeindebüro auf, um Ihren Wunschtermin bekannt zu geben. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Tage zurück, um Ihnen den Termin zu bestätigen oder Alternativen vorzuschlagen.

Zuständig für die Trauung ist Ihre jeweilige Heimatgemeinde. Gehören Sie zur Dreifaltigkeitsgemeinde, nehmen Sie gerne Kontakt zu Pfarrer Jonas Bauer auf. Falls Sie einer anderen Gemeinde angehören, sprechen Sie Ihren Pfarrer/Pfarrerin an, ob sie/er bereit ist die Trauung auch hier in der Dreifaltigkeitsgemeinde zu übernehmen oder behilflich ist eine Vertretung dafür zu suchen.
Falls Sie nicht zur Dreifaltigkeitsgemeinde gehören, können Sie als Eberstädter kostenlos und als Mitglied innerhalb einer anderen Gemeinde oder evangelischen Landeskirche bzw. als Angehöriger einer anderen Denomination die Dreifaltigkeitskirche als Ort für eine Trauung gegen eine Verwaltungsgebühr zur Verfügung gestellt bekommen. Die Kosten für den Raum und den Küster sind darin einbezogen. Über die Höhe dieser Verwaltungspauschale informieren wir Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.