Kollektenbons - erfahren Sie mehr!

Kollektenbons funktionieren ganz einfach und ihr Vorteil ist, dass Sie nie wieder sonntagmorgens nach Kleingeld suchen müssen. Außerdem erhalten Sie - wie für jede andere Spende auch - eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Die gesparten Steuern können Sie dann zum Beispiel für weitere Spenden nutzen.

Kollektenbons

Die Bons im Wert von 1 Euro, 2 Euro, 5 Euro oder 10 Euro erhalten Sie ab einem Mindestwert von 50 Euro direkt im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten oder Sie bestellen die Bons unter Angabe der Stückelung und Ihres Namens und Ihrer Adresse per Email (ev.dreifaltigkeitsgemeinde. eberstadt@ekhn-net.de) und überweisen den Betrag auf unser Kollektenkonto, Ev. Dreifaltigkeitsgemeinde, DE88 5085 0150 0004 0022 37, Sparkasse Darmstadt, mit dem Vermerk „Kollektenbons" und Ihrem Namen.

Nach Eingang des Geldes schicken wir Ihnen die Bons zusammen mit der Spendenbescheinigung direkt nach Hause. Die Bons können Sie dann bei jedem Gottesdienst in die Kollekte geben.

Zwei wichtige Hinweise:

  • Kollektenbons, die Sie in unserer Gemeinde erworben haben, können Sie als „Opfergroschen" nur in unserer eigenen Gemeinde verwenden.
  • Die einmal erworbenen Kollektenbons können nicht wieder in Bargeld zurückgetauscht werden, oder als „Zahlungsmittel" in der Gemeinde verwendet werden, sondern nur zum Spenden eingesetzt werden.

Erwerben Sie jetzt Ihre Kollektenbons und nutzen Sie sie im nächsten Gottesdienst.